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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Akademie der deventhos GmbH

§ 1  Allgemeines / Geltungsbereich

I. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der deventhos GmbH (nachfolgend: Veranstalter) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend: Teilnehmer) über Ausbildungen, Weiterbildungen und Seminare (nachfolgend: Veranstaltungen).

II. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

III. Der Veranstalter ist zu Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Der Veranstalter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.

§ 2 Vertragsgegenstand

I. Der Veranstalter bietet Ausbildungen, Weiterbildungen und Seminare an. Zu welcher dieser Kategorien eine Veranstaltung gehört, richtet sich nach der Angabe in der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des aktuellen Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem auf seiner Internetseite (http://deventhos-akademie.de/index.php) bekannt gegeben.

II. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

I. Die Darstellung der einzelnen Veranstaltungen des Veranstalters auf seiner Internetseite stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer zur Buchung dar.

II. Der Vertrag kommt zustande durch die Übermittlung des vom Teilnehmer ausgefüllten Anmeldeformulars per Buchung über die Internetseite des Veranstalters, angehängt per E-Mail, per Fax oder per Post (verbindliches Angebot) und die anschließende Anmeldebestätigung durch den Veranstalter (Annahme).

III. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Prüfung der Kapazitäten durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer von diesem eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung. Ist die Veranstaltung schon ausgebucht, erhält der Teilnehmer vom Veranstalter umgehend eine entsprechende Benachrichtigung.

§ 4 Leistungsumfang und Vertragsdauer

I. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite des Veranstalters.

II. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

III. Nach Beendigung der Veranstaltung erhält der Teilnehmer vom Veranstalter ein Zertifikat oder eine Teilnahmebestätigung. Näheres dazu ist der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.

§ 5 Gebühren und Zahlungsbedingungen

I. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Veranstaltungsgebühr bestehend aus der Teilnahmegebühr nach Absatz II. und der gegebenenfalls anfallenden Anmeldegebühr nach Absatz III.

II. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisangabe auf der Internetseite des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sie ist in Euro angegeben und versteht sich pro teilnehmender Person.

Die Teilnahmegebühr ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, im Falle einer späteren Anmeldung spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Teilnehmer ohne weitere Mahnung des Veranstalters in Zahlungsverzug.

Zahlt der Teilnehmer nicht rechtzeitig, verliert er seinen Anspruch auf die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters maßgebend. Eine Teilnahme ist erst nach Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr möglich.

III. Bei Ratenzahlung erhöht sich die Teilnahmegebühr um 5 Prozent. Die Höhe einer monatlichen Rate ergibt sich aus der um 5 Prozent erhöhten Teilnahmegebühr geteilt durch die Anzahl an Monaten, die zwischen Beginn und Ende der Veranstaltung liegen.

Die monatlichen Raten sind abweichend von Absatz II. jeweils am Monatsersten ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, beginnend am 01. desjenigen Monats, in welchem der erste Veranstaltungstermin liegt. Bei Überschreitung des jeweiligen Zahlungstermins kommt der Teilnehmer ohne weitere Mahnung des Veranstalters in Zahlungsverzug.

Zahlt der Teilnehmer eine monatliche Rate nicht rechtzeitig, verliert er seinen Anspruch auf die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters maßgebend. Eine Teilnahme ist erst nach Zahlung der ersten Rate möglich.

IV. Bei Aus- und Weiterbildungen wird zusätzlich zur jeweiligen Teilnahmegebühr eine Anmeldegebühr

  • in Höhe von € 90,- für Ausbildungen bzw.
  • in Höhe von € 45,- für Weiterbildungen

erhoben. Die Anmeldegebühr ist 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Teilnehmer ohne weitere Mahnung des Veranstalters in Zahlungsverzug.

V. Bei Ausbildungen wird für die Teilnahme an der abschließenden Prüfung zusätzlich eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 100,- erhoben. Nach der Anmeldung zur Prüfung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Prüfungsgebühr. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Teilnehmer ohne weitere Mahnung des Veranstalters in Zahlungsverzug. Die Teilnahme an der Prüfung ist erst nach Zahlung der vollständigen Prüfungsgebühr möglich.

VI. Der Teilnehmer kann seinen Zahlungsverpflichtungen nach den vorstehenden Absätzen nur per Bank-Überweisung nachkommen. Eventuell anfallende Bankgebühren (z.B. bei Überweisung aus dem Ausland) sind vom Teilnehmer zu tragen.

§ 6 Rabatte

I. Teilnehmer, die zuvor bereits an einer Ausbildung beim Veranstalter teilgenommen haben, erhalten innerhalb von 2 Jahren nach deren Beendigung für alle weiteren Veranstaltungen 10 % Absolventenrabatt auf die Teilnahmegebühr, bei Aus- und Weiterbildungen entfällt darüber hinaus die Anmeldegebühr. Der Anspruch auf diesen Rabatt muss im Anmeldeformular geltend gemacht werden.

II. Teilnehmer, die eine Veranstaltung innerhalb von 2 Jahren nach deren Beendigung wiederholen möchten, erhalten unter Vorlage der früheren Teilnahmebestätigung 50 % Wiederholerrabatt auf die Teilnahmegebühr, sofern in dieser Veranstaltung noch ein freier Platz vorhanden ist. Der Anspruch auf diesen Rabatt muss im Anmeldeformular geltend gemacht werden.

III. Teilnehmer, die sich 2 Monate vor Beginn einer Veranstaltung anmelden, erhalten 5 % Frühbucherrabatt auf die Veranstaltungsgebühr. Entscheidend ist der Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars beim Veranstalter.

IV. Der Teilnehmer erhält 10 % Empfehlerrabatt auf die Veranstaltungsgebühr für jeden weiteren, zahlenden Teilnehmer, den er zusätzlich zu der Veranstaltung (gleiche Veranstaltung zum gleichen Termin) mitbringt. Dieser Rabatt wird nur dem Empfehler gewährt. Der Anspruch auf Empfehlungsrabatt muss im Anmeldeformular geltend gemacht werden.

V. Absolventenrabatt nach Absatz I. und Empfehlerrabatt nach Absatz IV. sind nicht miteinander kumulierbar.

VI. Die Teilnehmerzahl mit Rabatt pro Veranstaltung ist begrenzt. Die Anmeldungen mit Rabatt werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 7 Aufrechnungsverbot

Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit der Hauptforderung des Veranstalters synallagmatisch verknüpft oder vom Veranstalter anerkannt sind.

§ 8 Rücktritt

I. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Seminaren nur zu den folgenden Bedingungen möglich:

  1. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn, so wird eine Stornogebühr in Höhe von € 50,- berechnet.
  2. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 3 Tage vor Seminarbeginn, so wird die Hälfte der Seminargebühr berechnet.
  3. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr berechnet.

II. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Aus- und Weiterbildungen nur zu den folgenden Bedingungen möglich:

  1. Die Anmeldegebühr wird unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes nicht zurückerstattet.
  2. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so wird eine Stornogebühr in Höhe von € 150,- berechnet.
  3. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Hälfte der Teilnahmegebühr berechnet.
  4. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

III. Der Rücktritt nach Absatz I. und Absatz II. gegenüber dem Veranstalter bedarf der Schriftform.

IV. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

V. Über die Gebühren nach Absatz I. und Absatz II. hinaus gezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.

VI. Stellt der Teilnehmer beim Rücktritt einen Ersatzteilnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, so wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt jedoch erst, wenn der Ersatzteilnehmer seinerseits die Veranstaltungsgebühr (Teilnahmegebühr und Anmeldegebühr) gezahlt hat.

VII. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung zugesandt wird.

§ 10 Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

I. Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen oder zu verschieben,

  1. wenn die für die jeweilige Veranstaltung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
  2. wenn die Durchführung der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Krankheit des Dozenten oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht zu dem vorgesehenen Termin möglich ist.

II. Im Falle der Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung wird der Teilnehmer darüber unverzüglich informiert. Die Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter nach Absatz I. Nr. 1 erfolgt spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, es sei denn, die Absage oder Verschiebung erfolgt aufgrund Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl aufgrund von kurzfristigen Rücktritten nach § 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Im Falle der Absage einer Veranstaltung werden die gezahlten Gebühren unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet (Teilnahmegebühr und Anmeldegebühr). Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so wird die Teilnahmegebühr anteilig zurückerstattet.

IV. Im Falle der Verschiebung der Veranstaltung kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Entstehung von Kosten innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Verschiebung kündigen. In diesem Falle werden die gezahlten Gebühren unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet (Teilnahmegebühr und Anmeldegebühr). Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so wird die Teilnahmegebühr anteilig zurückerstattet.

§ 11 Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Veranstalter insbesondere berechtigt, den zunächst vorgesehenen Dozenten durch eine gleichqualifizierte Person zu ersetzen.

§ 12 Allgemeine Verhaltensregeln

I. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

I. Der Veranstalter ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

II. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

III. Über gesundheitliche Probleme und etwaige körperliche und psychische Erkrankungen muss der Veranstalter bereits bei Anmeldung informiert werden, damit der Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Gesundheitliche Probleme sowie körperliche und psychische Erkrankungen und Krisen, die zwischen der Anmeldung und dem Ende der Veranstaltung auftreten, müssen dem Veranstalter umgehend mitgeteilt werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnehmer in Einzelfällen an einen Arzt oder eine Institution zu verweisen.

IV. Ist ein Teilnehmer nach Ansicht des Veranstalters den Belastungen der Veranstaltung nicht gewachsen, so ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr anteilig zurückerstattet. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

§ 13 Haftung

I. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

II. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

III. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Absätze I. und II. sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.

§ 14 Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Vertrages einverstanden. Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung der deventhos GmbH, abrufbar unter http://deventhos-akademie.de/datenschutz.php.

§ 15 Hinweis nach Art. 14 ODR-VO

I. Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

II. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

III. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in § 14 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

§ 16 Hinweis nach § 36 VSBG

I. Für Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben.

II. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

III. Der Veranstalter nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

§ 17 Urheberrecht / Bild- und Tonaufnahmen

I. Die Lehrinhalte sowie alle dem Teilnehmer überlassenen Unterrichtsmaterialien (insbesondere Skripten und Lehrpläne) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Akademie der deventhos GmbH.

II. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltung nicht gestattet. Alle Rechte sind der deventhos GmbH vorbehalten.

§ 18 Rechtswahl / Gerichtsstand

I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).

II. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und er den Vertrag mit dem Veranstalter in dieser Eigenschaft abschließt, für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für den Geschäftssitz des Veranstalters zuständige Gericht.

III. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

Stand: 30.12.2018